Was mache ich, wenn mir ein Tier zugelaufen ist oder jemand seine Tiere nicht artgerecht hält und ich dies anzeigen möchte?

Wer ein Tier findet das offensichtlich keinen Besitzer hat, wendet sich an das zuständige Ordnungsamt, dieses entscheidet dann über eine Aufnahme in unser Tiereim.

Der Einzugsbereich des Tierheims Quedlinburg umfaßt folgende Städte und Kommunen:

Stadt Quedlinburg:  OT Quarmbeck, Morgenrot und Münchenhof, Gersdorfer Burg, Bad Suderode, Gernrode, Rieder

Stadt Thale:  Warnstedt, Neinstedt, Weddersleben, Altenbrak, Treseburg, Friedrichsbrunn, Almsfeld Wendefurth, Stecklenberg, Westerhausen, Allrode

Stadt Ballenstedt:  Badeborn, Radisleben, Asmusstedt, Opperode

Stadt Harzgerode (Alexisbad, Mägdesprung, Hänichen, Klostermühle, Schneidemühle) Stadt Güntersberge (Bärenrode und Friedrichshöhe) Dankerode, Königerode, Neudorf, Schielo, Siptenfelde, Straßberg

Ordnungsamt Quedlinburg Markt 2, Tel. 03946 /905615
Ordnungsamt Thale Rathausplatz 1, Tel. 03947/470309
Ordnungsamt Ballenstedt Rathausplatz 12 Tel. 039483/96733
Ordnungsamt Harzgerode Marktplatz 7 Tel. 039484/7476306

An das Veterinäramt wendet man sich zum Beispiel wenn man Zustände bei der Tierhaltung feststellt die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wie zum Beispiel Hunde in verdreckten viel zu kleinen Zwingern, katastrophale hygienische Zustände o.ä.

Veterinäramt Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt,
Tel. 03941/59704489

Email: veterinaeramt@kreis-hz.de

Das Veterinäramt wird dann den Hinweisen nachgehen.

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Im Notfall

Notfall nach 16 Uhr: Bitte über die Leitstelle 03941 / 69999 melden. Weiterleitung an unseren Notdienst erfolgt dort. (Nur für dringende Notfälle.)

Tierheimfest
July 11, 2026
Ab 10:00 Uhr
bis 17:00 Uhr

Am 11.07.26 möchten wir gern mit euch von 10-17 Uhr unser alljährliches Sommerfest mit euch feiern. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es erwarten euch viele informative Stände, viel Kurzweil für Groß und Klein. Wir freuen uns auf euch. Euer Tierheimteam